Stornobedingungen
Bei einem Storno treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 in Kraft.
Hier dürfen wir einen kurzen Auszug daraus zu Ihrer Information anführen:
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch
einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender
Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten
Arrangementpreis
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten
Arrangementpreis
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten
Arrangementpreis.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE
HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006).
Und falls doch etwas dazwischen
kommt?
Schliessen Sie
kostengünstig einen Reisestorno- und Urlaubsschutz ab. Wollen Sie diesen Vorteil
nutzen, können Sie dies ganz einfach hier übers
Internet abwickeln.
Um Kosten im Stornofall zu sparen empfehlen wir
Ihnen, sich abzusichern. Hier können Sie Ihre Urlaubsversicherung (inklusive
Such- und Bergungskosten bei Berg- oder Seenot inklusive Hubschrauberbergung)
"Hotelstorno Plus"
ganz einfach abzuschließen:
» Europäische Reiseversicherung abschließen
» Allgemeine Info zum Reisestorno- und Urlaubsschutz
