Stornobedingungen
Bei einem Storno treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 in Kraft.
Hier dürfen wir einen kurzen Auszug daraus zu Ihrer Information anführen:
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch
einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender
Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten
Arrangementpreis
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten
Arrangementpreis
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten
Arrangementpreis.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006).
Und falls doch etwas dazwischen
kommt?
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Urlaubsschutz ab. Wollen Sie diesen Vorteil nutzen, können Sie dies ganz einfach
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» Europäische Reiseversicherung
» Allgemeine Info zum Reisestorno- und Urlaubsschutz

